Mit dem Antrag soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Anmerkung Bauverwaltung:
Das Bauvorhaben ist nach §35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Mühldorf a.Inn.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und ist hier als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ob eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 vorliegt, kann seitens der Bauverwaltung nicht beurteilt werden.
Als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB widerspricht das Bauvorhaben Abs. 3 Nr. 1 BauGB, da der Flächennutzungsplan das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausweist.
Mögliche Erschließung:
Ein Schmutzwasserkanal und eine Wasserleitung befindet sich in der angrenzenden Gemeindestraße. Ein Anschluss des Baugrundstücks wäre hier möglich. Die Erschließung könnte über die Gemeindestraße Linsenbergweg erfolgen.
Sonstiges:
Auf dem Baugrundstück befindet sich ein kartiertes Biotop (Biotophaupt Nr. 7840-1032), welches an die geplante Bebauung grenzt.
Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Gartengerätehaus, Linsenbergweg, Fl.Nr. 290, Gemarkung Kraiburg a.Inn, wird befürwortend an das Landratsamt Mühldorf a.Inn als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |