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öffentlich


Informationen bzgl. Silvesterfeuerwerk im historischen Ortskern in Kraiburg a. Inn



 
Die Vorsitzende berichtet über einen Antrag einer Bürgerin für ein Feuerwerks- und Knallkörperverbot für den gesamten historischen Ortskern, insbesondere für den Marktplatz und den Schlossberg, während Silvester, zu erlassen.
 
Hierzu verweist die Vorsitzende auf § 23 der 1. SprengV, welche das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verbietet.
Der historische Ortskern von Kraiburg mit einer Vielzahl von brandempfindlichen Gebäuden, sowie der Pfarrkirche, ist von diesem Verbot betroffen.
Die Vorsitzende wird dahingehend die Öffentlichkeit informieren.

 
 



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Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg
Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn
Tel.: 08638 9838-0
E-Mail: poststelle@vg-kraiburg.de
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Marktplatz 1 · 84559 Kraiburg a. Inn · Tel.: 08638 9838-0 · poststelle@vg-kraiburg.de
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