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öffentlich


22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Bleicherfeld" im Bereich des Grundstücks Am Bleicher 17;
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss



Sachvortrag:
 
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
 
In der Sitzung vom 19.09.2023, nach der ersten öffentlichen Auslegung, wurde der Entwurf geändert. Aus diesem Grund wurde gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch -BauGB- eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt.
Der Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplans "Bleicherfeld" wurde aufgrund des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses vom 19.09.2023 erneut sowohl den Trägern öffentlicher Belange übersandt (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie im Rathaus der Öffentlichkeit ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Innerhalb der Auslegungs- bzw. Äußerungsfrist (vom 09.12.2023 bis 12.01.2024, Bekanntmachung am 30.11.2023) wurde von folgenden Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen sind bzw. sind keine Stellungnahmen abgegeben worden:
 
Amplus AG
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a.Inn
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk Netz GmbH
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Deutsche Telekom
Energie Südbayern
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Kreisheimatpfleger
Kreisbrandinspektion
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Ortsplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Immissionsschutz, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Regierung von Oberbayern
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
Stadt Waldkraiburg
Staatliches Bauamt Rosenheim
Staatliches Gesundheitsamt
VGem. Gars a.Inn
Gesundheitsamt Mühldorf
Vermessungsamt Mühldorf
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
bayernets GmbH
Gemeinde Taufkirchen
Gemeinde Jettenbach
Gemeinde Oberneukirchen
Gemeinde Unterreit
Gemeinde Polling
 
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben:
 
 
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 27.12.2023
 
Die Übernahme unserer Stellungnahme vom 15.03.2023 zu den Altlasten in die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes begrüßen wir sehr. Uns ist aufgefallen, dass der zweite Absatz unseres Textes im Punkt 6.1 der o.g. Festsetzungen nicht erscheint.
 
Hierzu bitten wir diesen Punkt wie folgt zu ergänzen:
Sollten im Zuge der Bauarbeiten Belastungen des Untergrundes festgestellt werden, die eine Grundwassergefährdung befürchten lassen, sind unverzüglich das Landratsamt Mühldorf a. Inn und das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zu benachrichtigen.
Für die Niederschlagswasserbehandlung ist nachzuweisen, dass keine schädlichen Verunreinigungen im Untergrund vorliegen oder vom Niederschlagswasser durchströmt werden.
 
Vorsorglich weisen wir auf die Stellungnahme der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft
im Landratsamt Mühldorf a. Inn vom 01.10.2012 zur 17. Änderung des
o.g. Bebauungsplanes hin, woraus hervorgeht, dass im Falle von Auffüllungen (Altlasten)
das Niederschlagswasser außerhalb dieser Bereiche zu versickern ist. Dies
ist von der Planungsseite aus zu überprüfen und sicherzustellen.
Hierzu bitten wir vor Baubeginn mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (Herr
Schedel Tel. 08031/305-135) Verbindung aufzunehmen.
 
 
Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.
Die vorgeschlagene Festsetzung zu Altlasten wird im Bebauungsplan ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
 
Aus der Öffentlichkeit gingen folgende Stellungnahmen ein:
 
 
 
Der Einwand ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.
 
 
 
 
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.
Die im Einwand aufgeworfenen Punkte werden wie folgt abgewogen:
 
Zu 1. Niederschlagswasser
 
Zur Klarstellung wird unter der Festsetzung "5. Niederschlagswasser" folgender Absatz neu eingefügt:
 
"5.2 Die Niederschlagswasserbeseitigung für Zufahrten, Stellplätze, Wege/Hofplätze sowie für Dachflächen von Gebäuden ist in Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen nicht zulässig.
Für eine Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Flurstückstück 502/52, Gemarkung Maximilian, ist ein Nachweis vorzulegen, dass keine schädlichen Verunreinigungen im Untergrund vorliegen oder vom Niederschlagswasser durchströmt werden.
Sofern eine Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück 502/52 aufgrund von Altlasten nicht möglich ist, ist das Regenwasser dem bestehenden gemeindlichen Regenwasserkanal unter vorheriger Drosslung zuzuführen (vgl. 5.1)."
 
Zu 2. Bebauung und 3. Kennzeichnungspflicht von Altlasten
Die von den Fachbehörden (Landratsamt Mühldorf a. Inn und Wasserwirtschaftsamt Rosenheim) geforderten Festsetzungen (vgl. Festsetzung "6.Altlasten") zum Schutz vor Gefahren durch Altlasten werden als ausreichend beurteilt.
Derzeit sind keine Altlasten mit umweltgefährdenden Stoffen im Plangebiet bekannt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
b) Satzungsbeschluss
 
Beschluss:
 
Da die vorstehend gefassten Beschlüsse zu keiner wesentlichen Änderung des Entwurfs führen und dieser somit nicht mehr erneut ausgelegt werden muss, beschließt der Marktgemeinderat die 22. Änderung des Bebauungsplanes "Bleicherfeld" in der heutigen Fassung als Satzung.
Nachdem ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden muss, ist das Bauleitplanverfahren mit der Bekanntmachung abzuschließen.
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 




 



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Tel.: 08638 9838-0
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