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öffentlich


Vorläufiges Ü-Gebiet des Wanklbaches bei HQ 100



 
Mit Bekanntmachung vom 08.02.2022, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 11 des Landkreises Mühldorf a. Inn vom 09.02.2022 wurde ein Überschwemmungsgebiet am Wanklbach vorläufig gesichert. Dieses umfasst auch den Bruckmühlbach, welcher als Kanal zur Speisung eines Triebwerks am Wanklbach genutzt wird.
 
Die im Vorfeld durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim erstellten Erhebungen haben ergeben, dass die Überschwemmungen bei einem HQ100 westlich des Wanklbachs (Jettenbacher Str. und Pfarrer-Hamberger-Str.) nicht primär durch den Wanklbach verursacht werden, sondern durch den Bruckmühlbach.
 
Zur Begrenzung dieser Gefährdung wurde eine Anordnung mit Sicherungsmaßnahmen durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn, auf Grundlage einer vom Markt beauftragten Pegelberechnung, gegen den Triebwerksbetreiber, erlassen. Der Markt stellte zusätzlich in Aussicht, durch eine separate privatrechtliche Vereinbarung sich an den Verpflichtungen dieser Anordnung zu beteiligen.
 
Konkret wurde ein Frühwarnsystem eingerichtet, welches auch in den Notfallplan des gemeindlichen Bauhofs eingebunden werden soll.

 
 



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Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg
Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn
Tel.: 08638 9838-0
E-Mail: poststelle@vg-kraiburg.de
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