Dem Gemeinderat liegt über das Landratsamt Mühldorf a.Inn die Voranfrage zum Antrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen E - 175 EP5 - NH 162,0 auf den Grundstücken Fl.Nr. 1190, 1189 und 1185 der Gemarkung Taufkirchen durch die Fa. Toerring Green Energy GmbH & Co. KG, Graf-Toerring-Seefeld-Str. 7, 82229 Seefeld, vor.
Die geplanten fünf Windenergieanlagen in der Gemeinde Taufkirchen, Landkreis Mühldorf a. Inn sind nach § 4 BimSchG i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Es ist ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 19 BImSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgesehen.
Nach Absprache mit dem Planungsbüro bittet das Landratsamt bereits vor Einreichung des Antrags um Prüfung folgender Punkte:
Wollen Sie im offiziellen Verfahren weiter beteiligt werden?
Haben Sie einen konkreten Ansprechpartner, ggf. bereits mit Vorgangsnummer/Aktenzeichen welcher im weiteren Verfahren digital beteiligt werden soll?
Bitte prüfen Sie die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und geben Sie an welche Unterlagen noch benötigt werden.
Sollten Sie weitere Anforderungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit.
Wir bitten Sie um Stellungnahme bis spätestens 15.12.2023. Eine elektronische Übermittlung Ihrer Stellungnahme ist ausreichend.
Der Gemeinderat nimmt von der Voranfrage Kenntnis. Die Gemeinde Taufkirchen ist im weiteren Verfahren über die Bauverwaltung als Ansprechpartner weiter zu beteiligen.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 13 |