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öffentlich


Voranfrage zum Antrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen E - 175 EP5 - NH
162,0 auf den Grundstücken Fl.Nr. 1190, 1189 und 1185 der Gemarkung Taufkirchen



Sachvortrag:
 
Dem Gemeinderat liegt über das Landratsamt Mühldorf a.Inn die Voranfrage zum Antrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen E - 175 EP5 - NH 162,0 auf den Grundstücken Fl.Nr. 1190, 1189 und 1185 der Gemarkung Taufkirchen durch die Fa. Toerring Green Energy GmbH & Co. KG, Graf-Toerring-Seefeld-Str. 7, 82229 Seefeld, vor.
 
Die geplanten fünf Windenergieanlagen in der Gemeinde Taufkirchen, Landkreis Mühldorf a. Inn sind nach § 4 BimSchG i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Es ist ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 19 BImSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgesehen.
Gemäß § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes - WindBG ist keine Umweltverträglichkeits-prüfung und artenschutzrechtliche Prüfung vorgesehen.
Nach Absprache mit dem Planungsbüro bittet das Landratsamt bereits vor Einreichung des Antrags um Prüfung folgender Punkte:
 Wollen Sie im offiziellen Verfahren weiter beteiligt werden?
 Haben Sie einen konkreten Ansprechpartner, ggf. bereits mit Vorgangsnummer/Aktenzeichen welcher im weiteren Verfahren digital beteiligt werden soll?
 Bitte prüfen Sie die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und geben Sie an welche Unterlagen noch benötigt werden.
 Sollten Sie weitere Anforderungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit.
 
Wir bitten Sie um Stellungnahme bis spätestens 15.12.2023. Eine elektronische Übermittlung Ihrer Stellungnahme ist ausreichend.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt von der Voranfrage Kenntnis. Die Gemeinde Taufkirchen ist im weiteren Verfahren über die Bauverwaltung als Ansprechpartner weiter zu beteiligen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Tel.: 08638 9838-0
E-Mail: poststelle@vg-kraiburg.de
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